November-Specht 2002 

    

 

          Specht 4/2002

November 2002      

Informationsblätter des Kreisverbandes Gießen

und des Kreisbeauftragten für Vogelschutz

Übersicht (bitte gewünschtes anklicken!): 

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KBV-Mitteilungen

Beauftragter für Vogelschutz

der

Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

für den

Landkreis  Gießen 

(Alfred Görlach, Pohlheim)

  

Mitteilungen

 

 


1.      Vogelzugforschung: Beeinträchtigungen durch Mobilfunkantennen ?

 Die Irritationen verursachenden  Auswirkungen von sog. Skybeamern auf ziehende Vogelarten zur Nachtzeit im Herbst und im Frühjahr sind inzwischen belegt.

Offenbar – so sich mehrende Hinweise aus der Bevölkerung – führen auch Mobilfunkantennen zu Störungen des Navigationssystems bei Vogelarten. So wurden  tagsüber Beobachtungen im Kreis Giessen gemacht, nach denen ziehende Kraniche in Kettenformation in der Nähe von Mobilfunkantennen ihre Richtung um bis zu 270 Grad rückwärts änderten. Inwieweit die bekannten hochenergetischen Funkwellen negative Auswirkungen auf die sensiblen Sinnesorgane von Zugvogelarten haben, werden Beobachtungen in Zukunft zeigen. Hinweise aus diesem Bereich mit genauen Angaben sind an  die Vogelschutzbeauftragten oder NABU-Vorstandsmitglieder zu richten.

  

2.      Ergebnisse der Dohlenerfassung in Hessen im Jahre 2000.

 

 Die HGON hat für Hessen eine landesweite Erfassung der Dohlen durchgeführt, das Ergebnis liegt inzwischen vor:

Ermittelt wurden insg. etwa 1000 Brutpaare (die Daten liegen zwischen 981 – 1068 Paaren). Bundesweit spielt dieses Ergebnis keine besondere Rolle (etwa 100.000 Brutpaare), einzigartig ist aber der Anteil der Baumbruten mit 58 %, der in dieser Größenordnung noch nicht nachgewiesen wurde.

 Im Regierungsbezirk Gießen lag die Anzahl der erfassten Paare bei ca. 400, das entspricht mit 7,7 Bp/100 km² einer besonders hohen Dichte im Vergleich mit den anderen Regierungsbezirken. Bundesweit wird eine Dichte von 36,3 Bp/100 km² angegeben.

 Festgestellt wurde ebenfalls die Aufteilung der Dohlen auf 152 Kolonien mit durchschnittlich 7 Brutpaaren.

Die waldbrütenden Dohlen wurden fast ausnahmslos in ehemaligen Höhlen des Schwarzspechtes – der größten

heimischen Spechtart – gefunden.

 

Der Schwarzspecht benötigt für seine Höhlen wiederum Buchenbestände die über 100 Jahren alt sein müssen. Die Erhaltung alter Buchenbestände ist damit Voraussetzung für den Fortbestand  nicht nur der Dohle, sondern auch für die  bedrohten Großbrüter wie Rauhfußkauz und Hohltaube, die zwingend auf die Schwarzspechthöhlen angewiesen sind.

Bei den gebäudebrütenden Dohlen gilt die Freihaltung von Einfluglöchern bei Gebäuden in denen bisher Dohlen nachgewiesen wurden.

 Eine weitere Voraussetzung für die Erhaltung der Dohlen ist die unbelastete und ausreichende Nahrung für die Jungvögel die überwiegend aus Maikäfern und Heuschrecken besteht.

  

 

3.      Ergebnisse der Erfassung des Steinschmätzers in Hessen im Jahre 2000.

 

 Bei dieser Vogelart konnten nur noch 42 - 45 Brutpaare in Hessen nachgewiesen werden:

Somit ist der Bestand  in den letzten 20 Jahren um etwa 75 % zurückgegangenen!

Die verbliebenen Paare besiedeln oft weitgehend vegetationslose Gebiete wie Steinbrüche, Flugsandgebiete oder Erddeponien. Im mittelhessischen Bereich gibt es folgende Nachweise:

Gießen-Wieseck (US-Depot) 2-3 Brutpaare, Grüningen (Steinbruch) 1 Bp, Münzenberg (Steinbruch) 4 Bp. Das Flugsandgebiet bei Darmstadt stellt die wichtigsten Brutplätze für den Steinschmätzer dar.

 

Bei den möglichen Rückgangsursachen werden unterschiedliche Faktoren diskutiert (Lebensraumveränderungen, Veränderungen in den Überwinterungsgebieten der Sahelzone etc.). Vergleicht man größere beständige Vorkommen z.B. in Rheinland-Pfalz  kann man zu der Auffassung gelangen, dass optimale, großflächige Gebiete mit ausgeprägten Brutplätzen und ausreichender Dichte einen hohen Reproduktionserfolg zeigen. Hierzu sind weitere Erhebungen, insb. in den Weinanbaugebieten, vorgesehen.

  

 

4.      Erfassungen des Wachtelkönigs in Hessen und bundesweit in den Jahren 1998 – 2000.

 

 Im genannten Zeitraum konnten in Hessen 10 – 14 dauerhaft besetzte

Vorkommen in 18 Gebieten registriert werden.

Nur in 5 Gebieten gelang der Nachweis über mehrjährige Vorkommen. Im mittelhessischen Bereich war dies die Wieseckaue bei Gießen (1998: 4 Bp, 2000: 3 Bp, Horloffaue bei Unter-Widdersheim 1999: 1 Bp).

Der Wachelkönig hat als eine der wenigen Arten in den letzten Jahren ganz enorme Bestandseinbußen erlitten. Aufgrund seiner Verbreitung nur in Europa stellt er eine der wenigen weltweit bedrohten Vogelarten dar. Für den Nachweis sind besondere Maßnahmen erforderlich, die teilweise mehrfach überprüft werden mußten (z.B. jeweils 4 nächtliche Begehungen zwischen dem 10. Mai und 15. Juli eines Jahres zur Zeit der höchsten Rufintensität zwischen 0.00 Uhr und 03.00 Uhr, wobei mind. 3 Nachweise bei mehr als zehntägiger Aufenthaltsdauer erforderlich sind).

Für den Erhalt des Wachtelkönigs   - das wurde inzwischen deutlich - sind vielfältige und übergreifende Maßnahmen erforderlich (Lebensraumgestaltung in Wiesenflächen, Renaturierung, Grundwasseranhebung, Extensivierung, späte Mahd).

Ob eine späte Mahd der in Frage kommenden Wiesenflächen alleine entscheindend ist, wird dahingehend korrigiert, dass weitere Gestaltungsmöglichkeiten hinzu kommen müssen.

 

In Hessen werden gegenwärtig ca. 2 % des bundesdeutschen Bestandes von ca. 649 (rufende Tiere) nachgewiesen

 

An dieser Stelle sei der Auenverbund Wetterau wiederum genannt, der auch für diese Art richtungsweisende Lebensraummöglichkeiten geschaffen hat.

(Detaillierte Angaben zu den landesweiten Erfassungen sowie den Ergebnissen sind der Zeitschrift „Vogel und Umwelt“, Band 13, Heft 1: 1 – 56, August 2002, zu entnehmen. Sofern kein Bezug über den Kreisbeauftragten erfolgt, sind Bestellungen  zu richten: An die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Steinauerstr. 44, 60386 Frankfurt.)

  

Kranichzug 2002

 

Wie in jedem Jahr werden beim Herbstzug des Kranichs sehr umfangreiche Daten an H.E. Wissner und Dr. A. Zedler für die Dokumentation im „Vogelkundlichen Jahresbericht“  geliefert. Stets beteiligen sich auch zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger an diesen Beobachtungen, zumal „nichts falsch gemacht werden kann“.

Interessant hierbei ist der in einer Vorstandssitzung eingebrachte Hinweis von H.E. Wissner über eine Meldung von rückziehenden Kranichen bei Mobilfunkstationen.

Daher wurde in einer Veröffentlichung um Meldungen gebeten, die sich auf dieses Phänomen beziehen. Sollte sich herausstellen, dass durch hochenergetische Funkwellen Einfluß auf den Orientierungssinn des Kranichs ausgeübt wird, könnte eine wissenschaftliche Folgeuntersuchung möglicherweise zu Fakten führen.

Deshalb werden zu möglichen Flugänderungen der ziehenden Kraniche in der Nähe von Funkstationen alle Angaben erwünscht an H.E.Wissner oder den Unterzeichner.

Bisher sind bereits eine Reihe von Meldungen eingegangen.

Nach einer Zusammenfassung und Auswertung kann ein Fazit abgegeben werden: Bis Mitte Dezember und ab Mitte Februar bis Mitte April sind weitere Beobachtungen des Herbstzuges (Hauptzugtag war aus heutiger Sicht der 05.11.2002) und Frühjahrszuges möglich .

Wie bei der (fachgerechten) Winterfütterung können bei solchen Beobachtungen viele interessierte Mitbürger oder Kinder für Fragen des Natur- und Vogelschutzes weiter motiviert werden.

  

Ortsbeauftragte für Vogelschutz

Jahresberichte 2002

 Die Ortsbeauftragten für Vogelschutz sind wie in jedem Jahr gehalten interessante Beobachtungen oder Vorkommnisse in der jeweiligen Gemarkung dem Unterzeichner für die Staatl. Vogelschutzwarte schriftlich mitzuteilen.

Wichtig sind auch Beteiligungen bei Planungen aller Art und bei allen Landschaftspflegemaßnahmen, sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht.

Die ornithologischen Daten werden wie bisher dokumentiert von H.E. Wissner, Dr. A. Zedler und G. Guckelsberger für den „Vogelkundlichen Jahresbericht“.

 

Alfred Görlach

 

Junge Sumpfschildkröten kehren in die Natur zurück
Hessisches Artenschutzprojekt erreicht sein erstes Ziel

Reinheim ist heimliche Schildkrötenhauptstadt Hessens und die Hölle wird zum Paradies

Presseinformation der BUND AG Sumpfschildkröte, 16. August 2002

Prominente Grußworte, Glückwünsche und viel Beifall amtlicher und ehrenamtlicher Naturschützer begleiteten am 16. und 17. August die ersten 20 nachgezüchteten Sumpfschildkröten des hessischen Artenschutzprojektes in Reinheim (Kreis Darmstadt-Dieburg) und Rockenberg (Wetteraukreis) auf dem Weg in die Freiheit.

Zur weiteren Information:

Das Artenschutzprojekt

Kooperationspartner und Unterstützer der AG Sumpfschildkröte:


 

Weitere Informationen

zum Projekt:

zur Telemetrie:

Dipl. Biol. Sibylle Winkel
0179 2644134
069 84849185

Dr. Matthias Kuprian
0173 3751 580

Dipl.Biol. Silke Schweitzer
0177 9272756




Die AG Sumpfschildkröte bittet alle Natur- und Tierfreunde um Unterstützung. Zur Finanzierung des Artenschutzprojektes wurde ein Spendenkonto eingerichtet:




 

Frankfurter Sparkasse:
BLZ 50 050 201
Konto-Nr. 138 461
Stichwort Sumpfschildkröte
Bitte Absender nicht vergessen!

Gleichzeitig vergibt die AG Sumpfschildkröte für die neuen Schlüpflinge des Jahres 2002 wieder

Patenschaften

Ab 60 Euro/Jahr kann man sich oder Freunden und Verwandten ein Geschenk machen, das nicht nur die Schildkröten im Reinheimer Teich und der Hölle von Rockenberg freuen dürfte.

BUND setzt große Hoffnung in kleine Panzerträger

Schlüpflinge suchen neue Paten -
Zoo zeigt Winzlinge noch bis Jahresende

BUND Frankfurt/Offenbach, 05. Dezember 2000

Das Artenschutzprojekt "Europäische Sumpfschildkröte" des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) verläuft nach Plan. Auch im Jahr 2000 wurden wieder 25 Jungtiere nachgezüchtet, die im Frankfurter Zoo besichtigt werden können. Der BUND vergibt Patenschaften für die Fünfmarkstück großen Winzlinge. Eine im Sommer vom BUND durchgeführte hessenweite Schildkröten-Volkszählung übertraf alle Erwartungen. Über 1000 Einzelangaben werden nun ausgewertet. Auch die Planung der Wiederansiedlung kommt voran: 2001 sollen die Gewässer im Wetterau- und Main-Taunus-Kreis auf ihre Eignung für eine Wiederansiedlung von Sumpfschildkröten untersucht werden.

    

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