NABU Kreisverband Gießen e. V.
- SPECHT-Ausgabe 4/2002 -
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Übersicht SPECHT

Beauftragter für Vogelschutz
der
Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
für den
Landkreis  Gießen

(Alfred Görlach, Pohlheim)
 

Mitteilungen 
 

 
1. Vogelzugforschung: Beeinträch-tigungen durch Mobilfunkanten-nen ?

Die Irritationen verursachenden  Aus-wirkungen von sog. Skybeamern auf ziehende Vogelarten zur Nachtzeit im Herbst und im Frühjahr sind inzwi-schen belegt.
Offenbar – so sich mehrende Hin-weise aus der Bevölkerung – führen auch Mobilfunkantennen zu Störun-gen des Navigationssystems bei Vogelarten. So wurden  tagsüber Beobachtungen im Kreis Giessen gemacht, nach denen ziehende Kra-niche in Kettenformation in der Nä-he von Mobilfunkantennen ihre Richtung um bis zu 270 Grad rück-wärts änderten. Inwieweit die be-kannten hochenergetischen Funk-wellen negative Auswirkungen auf die sensiblen Sinnesorgane von Zugvogelarten haben, werden Beo-bachtungen in Zukunft zeigen. Hin-weise aus diesem Bereich mit ge-nauen Angaben sind an  die Vogel-schutzbeauftragten oder NABU-Vorstandsmitglieder zu richten. 
 
 
 
 

2. Ergebnisse der Dohlenerfassung in Hessen im Jahre 2000.
 

Die HGON hat für Hessen eine lan-desweite Erfassung der Dohlen durch-geführt, das Ergebnis liegt inzwischen vor:
Ermittelt wurden insg. etwa 1000 Brut-paare (die Daten liegen zwischen 981 – 1068 Paaren). Bundesweit spielt die-ses Ergebnis keine besondere Rolle (etwa 100.000 Brutpaare), einzigartig ist aber der Anteil der Baumbruten mit 58 %, der in dieser Größenordnung noch nicht nachgewiesen wurde. 

Im Regierungsbezirk Gießen lag die Anzahl der erfassten Paare bei ca. 400, das entspricht mit 7,7 Bp/100 km² einer besonders hohen Dichte im Ver-gleich mit den anderen Regierungsbe-zirken. Bundesweit wird eine Dichte von 36,3 Bp/100 km² angegeben.

Festgestellt wurde ebenfalls die Auftei-lung der Dohlen auf 152 Kolonien mit durchschnittlich 7 Brutpaaren.
Die waldbrütenden Dohlen wurden fast ausnahmslos in ehemaligen Höhlen des Schwarzspechtes – der größten 
heimischen Spechtart – gefunden. 
 

Der Schwarzspecht benötigt für seine Höhlen wiederum Buchenbestände die über 100 Jahren alt sein müssen. Die Erhaltung alter Buchenbestände ist damit Voraussetzung für den Fortbe-stand  nicht nur der Dohle, sondern auch für die  bedrohten Großbrüter wie Rauhfußkauz und Hohltaube, die zwingend auf die Schwarzspechthöh-len angewiesen sind.

Bei den gebäudebrütenden Dohlen gilt die Freihaltung von Einfluglöchern bei Gebäuden in denen bisher Dohlen nachgewiesen wurden.

Eine weitere Voraussetzung für die Erhaltung der Dohlen ist die unbelaste-te und ausreichende Nahrung für die Jungvögel die überwiegend aus Maikä-fern und Heuschrecken besteht.
 
 

3. Ergebnisse der Erfassung des Steinschmätzers in Hessen im Jahre 2000.
 

Bei dieser Vogelart konnten nur noch 42 - 45 Brutpaare in Hessen nachge-wiesen werden: 
Somit ist der Bestand  in den letzten 20 Jahren um etwa 75 % zurückgegange-nen!
Die verbliebenen Paare besiedeln oft weitgehend vegetationslose Gebiete wie Steinbrüche, Flugsandgebiete oder Erddeponien. Im mittelhessischen Be-reich gibt es folgende Nachweise:
Gießen-Wieseck (US-Depot) 2-3 Brut-paare, Grüningen (Steinbruch) 1 Bp, Münzenberg (Steinbruch) 4 Bp. Das Flugsandgebiet bei Darmstadt stellt die wichtigsten Brutplätze für den Stein-schmätzer dar.

Bei den möglichen Rückgangsursa-chen werden unterschiedliche Fakto-ren diskutiert (Lebensraumverände-rungen, Veränderungen in den Über-winterungsgebieten der Sahelzone etc.). Vergleicht man größere bestän-dige Vorkommen z.B. in Rheinland-Pfalz  kann man zu der Auffassung gelangen, dass optimale, großflächige Gebiete mit ausgeprägten Brutplätzen und ausreichender Dichte einen hohen Reproduktionserfolg zeigen. Hierzu sind weitere Erhebungen, insb. in den Weinanbaugebieten, vorgesehen.
 
 

4. Erfassungen des Wachtelkönigs in Hessen und bundesweit in den Jahren 1998 – 2000.
 

Im genannten Zeitraum konnten in Hessen 10 – 14 dauerhaft besetzte 
Vorkommen in 18 Gebieten registriert werden.
Nur in 5 Gebieten gelang der Nach-weis über mehrjährige Vorkommen. Im mittelhessischen Bereich war dies die Wieseckaue bei Gießen (1998: 4 Bp, 2000: 3 Bp, Horloffaue bei Unter-Widdersheim 1999: 1 Bp).
Der Wachelkönig hat als eine der we-nigen Arten in den letzten Jahren ganz enorme Bestandseinbußen erlitten. Aufgrund seiner Verbreitung nur in Eu-ropa stellt er eine der wenigen weltweit bedrohten Vogelarten dar. Für den Nachweis sind besondere Maßnahmen erforderlich, die teilweise mehrfach überprüft werden mußten (z.B. jeweils 4 nächtliche Begehungen zwischen dem 10. Mai und 15. Juli eines Jahres zur Zeit der höchsten Rufintensität zwischen 0.00 Uhr und 03.00 Uhr, wo-bei mind. 3 Nachweise bei mehr als zehntägiger Aufenthaltsdauer erforder-lich sind).
Für den Erhalt des Wachtelkönigs   - das wurde inzwischen deutlich - sind vielfältige und übergreifende Maßnah-men erforderlich (Lebensraumgestal-tung in Wiesenflächen, Renaturierung, Grundwasseranhebung, Extensivie-rung, späte Mahd).
Ob eine späte Mahd der in Frage kommenden Wiesenflächen alleine entscheindend ist, wird dahingehend korrigiert, dass weitere Gestaltungs-möglichkeiten hinzu kommen müssen. 

In Hessen werden gegenwärtig ca. 2 % des bundesdeutschen Bestandes von ca. 649 (rufende Tiere) nachgewiesen

An dieser Stelle sei der Auenver-bund Wetterau wiederum genannt, der auch für diese Art richtungswei-sende Lebensraummöglichkeiten geschaffen hat.
 
(Detaillierte Angaben zu den landes-weiten Erfassungen sowie den Ergeb-nissen sind der Zeitschrift „Vogel und Umwelt“, Band 13, Heft 1: 1 – 56, Au-gust 2002, zu entnehmen. Sofern kein Bezug über den Kreisbeauftragten er-folgt, sind Bestellungen  zu richten: An die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar-land, Steinauerstr. 44, 60386 Frank-furt.)
 

Kranichzug 2002

Wie in jedem Jahr werden beim Herbstzug des Kranichs sehr umfang-reiche Daten an H.E. Wissner und Dr. A. Zedler für die Dokumentation im „Vogelkundlichen Jahresbericht“  gelie-fert. Stets beteiligen sich auch zahlrei-che interessierte Bürgerinnen und Bür-ger an diesen Beobachtungen, zumal „nichts falsch gemacht werden kann“.
Interessant hierbei ist der in einer Vor-standssitzung eingebrachte Hinweis von H.E. Wissner über eine Meldung von rückziehenden Kranichen bei Mo-bilfunkstationen.
Daher wurde in einer Veröffentlichung um Meldungen gebeten, die sich auf dieses Phänomen beziehen. Sollte sich herausstellen, dass durch hoch-energetische Funkwellen Einfluß auf den Orientierungssinn des Kranichs ausgeübt wird, könnte eine wissen-schaftliche Folgeuntersuchung mögli-cherweise zu Fakten führen.
Deshalb werden zu möglichen Flug-änderungen der ziehenden Kraniche in der Nähe von Funkstationen alle Angaben erwünscht an H.E.Wissner oder den Unterzeichner.
Bisher sind bereits eine Reihe von Meldungen eingegangen.
Nach einer Zusammenfassung und Auswertung kann ein Fazit abgegeben werden: Bis Mitte Dezember und ab Mitte Februar bis Mitte April sind weite-re Beobachtungen des Herbstzuges (Hauptzugtag war aus heutiger Sicht der 05.11.2002) und Frühjahrszuges möglich .
Wie bei der (fachgerechten) Winter-fütterung können bei solchen Beo-bachtungen viele interessierte Mit-bürger oder Kinder für Fragen des Natur- und Vogelschutzes weiter motiviert werden.
 

Ortsbeauftragte für Vogelschutz
Jahresberichte 2002

Die Ortsbeauftragten für Vogel-schutz sind wie in jedem Jahr gehal-ten interessante Beobachtungen oder Vorkommnisse in der jeweili-gen Gemarkung dem Unterzeichner für die Staatl. Vogelschutzwarte schriftlich mitzuteilen. 
Wichtig sind auch Beteiligungen bei Planungen aller Art und bei allen Landschaftspflegemaßnahmen, sowohl in positiver als auch in negativer Hin-sicht.
Die ornithologischen Daten werden wie bisher dokumentiert von H.E. Wissner, Dr. A. Zedler und G. Guckelsberger für den „Vogelkundlichen Jahresbericht“.

Alfred Görlach
 
 

 

Zuletzt aktualisiert: 01. Juli 2003