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Übersicht
SPECHT
Beauftragter für Vogelschutz
der
Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
für den
Landkreis Gießen
(Alfred Görlach, Pohlheim)
Mitteilungen
1. Vogelzugforschung: Beeinträch-tigungen durch Mobilfunkanten-nen
?
Die Irritationen verursachenden Aus-wirkungen von sog. Skybeamern
auf ziehende Vogelarten zur Nachtzeit im Herbst und im Frühjahr sind
inzwi-schen belegt.
Offenbar – so sich mehrende Hin-weise aus der Bevölkerung – führen
auch Mobilfunkantennen zu Störun-gen des Navigationssystems bei Vogelarten.
So wurden tagsüber Beobachtungen im Kreis Giessen gemacht, nach
denen ziehende Kra-niche in Kettenformation in der Nä-he von Mobilfunkantennen
ihre Richtung um bis zu 270 Grad rück-wärts änderten. Inwieweit
die be-kannten hochenergetischen Funk-wellen negative Auswirkungen auf
die sensiblen Sinnesorgane von Zugvogelarten haben, werden Beo-bachtungen
in Zukunft zeigen. Hin-weise aus diesem Bereich mit ge-nauen Angaben sind
an die Vogel-schutzbeauftragten oder NABU-Vorstandsmitglieder zu
richten.
2. Ergebnisse der Dohlenerfassung in Hessen im Jahre 2000.
Die HGON hat für Hessen eine lan-desweite Erfassung der Dohlen
durch-geführt, das Ergebnis liegt inzwischen vor:
Ermittelt wurden insg. etwa 1000 Brut-paare (die Daten liegen zwischen
981 – 1068 Paaren). Bundesweit spielt die-ses Ergebnis keine besondere
Rolle (etwa 100.000 Brutpaare), einzigartig ist aber der Anteil der Baumbruten
mit 58 %, der in dieser Größenordnung noch nicht nachgewiesen
wurde.
Im Regierungsbezirk Gießen lag die Anzahl der erfassten Paare
bei ca. 400, das entspricht mit 7,7 Bp/100 km² einer besonders hohen
Dichte im Ver-gleich mit den anderen Regierungsbe-zirken. Bundesweit wird
eine Dichte von 36,3 Bp/100 km² angegeben.
Festgestellt wurde ebenfalls die Auftei-lung der Dohlen auf 152 Kolonien
mit durchschnittlich 7 Brutpaaren.
Die waldbrütenden Dohlen wurden fast ausnahmslos in ehemaligen
Höhlen des Schwarzspechtes – der größten
heimischen Spechtart – gefunden.
Der Schwarzspecht benötigt für seine Höhlen wiederum
Buchenbestände die über 100 Jahren alt sein müssen. Die
Erhaltung alter Buchenbestände ist damit Voraussetzung für den
Fortbe-stand nicht nur der Dohle, sondern auch für die
bedrohten Großbrüter wie Rauhfußkauz und Hohltaube, die
zwingend auf die Schwarzspechthöh-len angewiesen sind.
Bei den gebäudebrütenden Dohlen gilt die Freihaltung von Einfluglöchern
bei Gebäuden in denen bisher Dohlen nachgewiesen wurden.
Eine weitere Voraussetzung für die Erhaltung der Dohlen ist die
unbelaste-te und ausreichende Nahrung für die Jungvögel die überwiegend
aus Maikä-fern und Heuschrecken besteht.
3. Ergebnisse der Erfassung des Steinschmätzers in Hessen im Jahre
2000.
Bei dieser Vogelart konnten nur noch 42 - 45 Brutpaare in Hessen nachge-wiesen
werden:
Somit ist der Bestand in den letzten 20 Jahren um etwa 75 % zurückgegange-nen!
Die verbliebenen Paare besiedeln oft weitgehend vegetationslose Gebiete
wie Steinbrüche, Flugsandgebiete oder Erddeponien. Im mittelhessischen
Be-reich gibt es folgende Nachweise:
Gießen-Wieseck (US-Depot) 2-3 Brut-paare, Grüningen (Steinbruch)
1 Bp, Münzenberg (Steinbruch) 4 Bp. Das Flugsandgebiet bei Darmstadt
stellt die wichtigsten Brutplätze für den Stein-schmätzer
dar.
Bei den möglichen Rückgangsursa-chen werden unterschiedliche
Fakto-ren diskutiert (Lebensraumverände-rungen, Veränderungen
in den Über-winterungsgebieten der Sahelzone etc.). Vergleicht man
größere bestän-dige Vorkommen z.B. in Rheinland-Pfalz
kann man zu der Auffassung gelangen, dass optimale, großflächige
Gebiete mit ausgeprägten Brutplätzen und ausreichender Dichte
einen hohen Reproduktionserfolg zeigen. Hierzu sind weitere Erhebungen,
insb. in den Weinanbaugebieten, vorgesehen.
4. Erfassungen des Wachtelkönigs in Hessen und bundesweit in den
Jahren 1998 – 2000.
Im genannten Zeitraum konnten in Hessen 10 – 14 dauerhaft besetzte
Vorkommen in 18 Gebieten registriert werden.
Nur in 5 Gebieten gelang der Nach-weis über mehrjährige Vorkommen.
Im mittelhessischen Bereich war dies die Wieseckaue bei Gießen (1998:
4 Bp, 2000: 3 Bp, Horloffaue bei Unter-Widdersheim 1999: 1 Bp).
Der Wachelkönig hat als eine der we-nigen Arten in den letzten
Jahren ganz enorme Bestandseinbußen erlitten. Aufgrund seiner Verbreitung
nur in Eu-ropa stellt er eine der wenigen weltweit bedrohten Vogelarten
dar. Für den Nachweis sind besondere Maßnahmen erforderlich,
die teilweise mehrfach überprüft werden mußten (z.B. jeweils
4 nächtliche Begehungen zwischen dem 10. Mai und 15. Juli eines Jahres
zur Zeit der höchsten Rufintensität zwischen 0.00 Uhr und 03.00
Uhr, wo-bei mind. 3 Nachweise bei mehr als zehntägiger Aufenthaltsdauer
erforder-lich sind).
Für den Erhalt des Wachtelkönigs - das wurde
inzwischen deutlich - sind vielfältige und übergreifende Maßnah-men
erforderlich (Lebensraumgestal-tung in Wiesenflächen, Renaturierung,
Grundwasseranhebung, Extensivie-rung, späte Mahd).
Ob eine späte Mahd der in Frage kommenden Wiesenflächen alleine
entscheindend ist, wird dahingehend korrigiert, dass weitere Gestaltungs-möglichkeiten
hinzu kommen müssen.
In Hessen werden gegenwärtig ca. 2 % des bundesdeutschen Bestandes
von ca. 649 (rufende Tiere) nachgewiesen
An dieser Stelle sei der Auenver-bund Wetterau wiederum genannt, der
auch für diese Art richtungswei-sende Lebensraummöglichkeiten
geschaffen hat.
(Detaillierte Angaben zu den landes-weiten Erfassungen sowie den Ergeb-nissen
sind der Zeitschrift „Vogel und Umwelt“, Band 13, Heft 1: 1 – 56, Au-gust
2002, zu entnehmen. Sofern kein Bezug über den Kreisbeauftragten er-folgt,
sind Bestellungen zu richten: An die Staatliche Vogelschutzwarte
für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar-land, Steinauerstr. 44, 60386
Frank-furt.)
Kranichzug 2002
Wie in jedem Jahr werden beim Herbstzug des Kranichs sehr umfang-reiche
Daten an H.E. Wissner und Dr. A. Zedler für die Dokumentation im „Vogelkundlichen
Jahresbericht“ gelie-fert. Stets beteiligen sich auch zahlrei-che
interessierte Bürgerinnen und Bür-ger an diesen Beobachtungen,
zumal „nichts falsch gemacht werden kann“.
Interessant hierbei ist der in einer Vor-standssitzung eingebrachte
Hinweis von H.E. Wissner über eine Meldung von rückziehenden
Kranichen bei Mo-bilfunkstationen.
Daher wurde in einer Veröffentlichung um Meldungen gebeten, die
sich auf dieses Phänomen beziehen. Sollte sich herausstellen, dass
durch hoch-energetische Funkwellen Einfluß auf den Orientierungssinn
des Kranichs ausgeübt wird, könnte eine wissen-schaftliche Folgeuntersuchung
mögli-cherweise zu Fakten führen.
Deshalb werden zu möglichen Flug-änderungen der ziehenden
Kraniche in der Nähe von Funkstationen alle Angaben erwünscht
an H.E.Wissner oder den Unterzeichner.
Bisher sind bereits eine Reihe von Meldungen eingegangen.
Nach einer Zusammenfassung und Auswertung kann ein Fazit abgegeben
werden: Bis Mitte Dezember und ab Mitte Februar bis Mitte April sind weite-re
Beobachtungen des Herbstzuges (Hauptzugtag war aus heutiger Sicht der 05.11.2002)
und Frühjahrszuges möglich .
Wie bei der (fachgerechten) Winter-fütterung können bei solchen
Beo-bachtungen viele interessierte Mit-bürger oder Kinder für
Fragen des Natur- und Vogelschutzes weiter motiviert werden.
Ortsbeauftragte für Vogelschutz
Jahresberichte 2002
Die Ortsbeauftragten für Vogel-schutz sind wie in jedem Jahr gehal-ten
interessante Beobachtungen oder Vorkommnisse in der jeweili-gen Gemarkung
dem Unterzeichner für die Staatl. Vogelschutzwarte schriftlich mitzuteilen.
Wichtig sind auch Beteiligungen bei Planungen aller Art und bei allen
Landschaftspflegemaßnahmen, sowohl in positiver als auch in negativer
Hin-sicht.
Die ornithologischen Daten werden wie bisher dokumentiert von H.E.
Wissner, Dr. A. Zedler und G. Guckelsberger für den „Vogelkundlichen
Jahresbericht“.
Alfred Görlach
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