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1000 Äcker für die Feldlerche
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Anlage
eines Lerchenfensters
Kulturen:
Anlage am besten in Wintergetreide, Raps und Mais
Schlaggröße:
Am besten eignen sich Schläge ab 5 ha.
Anzahl:
Empfohlen werden 2 Lerchenfenster pro Hektar, das entspricht einem Ernteausfall
von nur rund 5 Euro pro Hektar.
So wirds gemacht:
Sämaschine für einige Meter anheben, so dass ein aussaatfreies Fenster von
ungefähr 20m² entsteht. Bei einer Arbeitsbreite von 3m müsste man die Sämaschine
für 6-8m ausheben; bei 4m Arbeitsbreite für 4-6m und bei 6m Arbeitsbreite für
3-4m Länge.
Die Lerchenfenster können ansonsten wie der Rest des Feldes bewirtschaftet
werden, inklusive Pflanzenschutzmaßnahmen. Sie wirken sich somit auch in der
Fruchtfolge nicht negativ aus, weil Unkräuter nicht vermehrt aufkommen.
Achtung:
Möglichst großen Abstand zu den Fahrgassen lassen, die Lerchenfenster sollten
außerdem mindestens 25m vom Ackerrand und 50m von Feldgehölzen und anderen hohen
Strukturen entfernt sein!
Der Abstand zu den Fahrgassen und Feldrändern dient dazu, Nesträuber wie Füchse
fernzuhalten. Außerdem hält die Feldlerche ohnehin 50 bis 100m Abstand von
Vertikalstrukturen. Diese können zudem Rabenkrähen als Ansitzwarten dienen und
ebenfalls den Bruterfolg im Lerchenfenster gefährden.

Quelle: www.bauernverband.de
Pressemitteilung 11/09
NABU ruft
zur Anlage von „Lerchenfenstern“ auf
Kreis Gießen. Die Artenvielfalt
ist nicht nur in fernen Ländern gefährdet – bedrohte Arten gibt es auch vor
unserer Haustür. Dazu gehört die Feldlerche, ein Charaktervogel offener
Landschaft. Der Deutsche Bauernverband und der Naturschutzbund NABU haben zum
Schutz der Feldlerche nun ein gemeinsames Projekt gestartet: Landwirte sollen
bei der Aussaat so genannte „Lerchenfenster“ anlegen – und so durch einfaches
Anheben der Sämaschine freie Flächen von etwa 20 Quadratmetern in ihren
Getreidefeldern lassen. Die Aktion wird auch vom örtlichen Bauernverband
Gießen/Wetzlar/Dill (KBV) und dem NABU Kreisverband Gießen sowie den jeweiligen
Landesverbänden unterstützt.
„Die Aktion ist auf die freiwillige Mithilfe der Landwirte
angewiesen“, erläuterte NABU-Pressesprecher Tim Mattern. Als Anerkennung können
die teilnehmenden Landwirte ein Hinweisschild zur Aufstellung am Ackerrand
erhalten. „Zwar gibt es in anderen Bundesländern Entschädigungszahlungen für
ähnliche Projekte, in Hessen derzeit jedoch noch nicht.“ Es wird empfohlen, pro
Hektar zwei Lerchenfenster anzulegen, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich
zu erhöhen. Am besten seien möglichst große Schläge geeignet. Der Ernteausfall
betrage dann rund 5 Euro pro Hektar. Zudem sei es kein Mehraufwand, da die
offene Stelle weiterhin wie der Rest des Feldes bewirtschaftet werden könne.
„Und wenn in jedem der zahlreichen Ackerbaubetriebe des Kreises Gießen
wenigstens zwei Lerchenfenster angelegt würden, wäre nicht nur dieser schönen
Vogelart schon viel geholfen.“ Beispielsweise würden auch Rebhuhn und Feldhase
von der Maßnahme profitieren.
Der Rückgang der Feldlerche ist insbesondere durch die
Umstellung von Sommer- auf Wintergetreide verursacht. Das Wintergetreide hat
durch die frühere Aussaat einen Entwicklungsvorsprung vor dem Sommergetreide. In
den dichten Beständen kann die Feldlerche nur noch wenig Nahrung für ihre Jungen
finden, da sie dafür eher offenen Boden benötigt. Außerdem werden mit dem
Fortschreiten der Brutzeit vermehrt Nester in den Fahrspuren angelegt, weil die
Lerchen einen offenen Anflug an das Nest benötigen. Hier werden die Kinderstuben
aber häufig von Nesträubern gefunden oder überfahren.
Der NABU Kreisverband Gießen regt darüber hinaus die
Anlage von einen Meter breiten Ackerrandstreifen an, insbesondere dort, wo
Rebhühner und Hasen vorkommen oder auch wo viele Spaziergänger unterwegs sind.
„In der zum Teil strukturarmen Landschaft ausgedehnter Ackerbaugebiete entstehen
dann bunte Blühstreifen. Diese dienen Insekten und somit wieder vielen Tieren
der Feldflur als Nahrung“, so der Agrarwissenschaftler Mattern. Nicht zu letzt
könnten sich auch die Menschen daran erfreuen und am Wegrand einen bunten
Blumenstrauß mit Kornblumen und Klatschmohn, die vielerorts schon fast
verschwunden sind, pflücken.
Zudem könnten Maßnahmen wie die Anlage von Lerchenfenstern
oder Randstreifen auch in die Pachtverträge eingebunden werden, insbesondere auf
Flächen von Kommunen. „Als Vorbild für andere Kommunen könnte die Stadt Lich
gelten: in den Pachtverträgen für städtisches Grünland ist vorgeschrieben, dass
dort nicht gedüngt werden darf“, verdeutlichte der NABU. Viele Pflanzen- und
Tierarten, die auf nährstoffarme Standorte angewiesen sind, können auf den
städtischen Flächen bei Lich – im Herzen der Natur – gut gedeihen.
Weiterführende Links und Tipps zur Anlage der
Lerchenfenster im Internet unter
www.NABU-Giessen.de/Lerche
Tipps für kleine Naturschutzmaßnahmen in der
Landwirtschaft:
www.NABU-Giessen.de/Landwirtschaft
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